IR 1/2001

Europa

Deutschland

· (2956) Landau. Konfessionslose haben keine lockerere Einstellung zum Sex als Kirchengänger. Ihre sexuellen Werte, Einstellungen und Verhaltensweisen stimmen weitgehend mit denen lose gebundener oder gleichgültiger Konfessioneller überein. Dies geht aus einer Studie der Landauer Universität hervor, die den Einfluss sexueller Vorschriften auf das Sexualleben untersuchte. Die Landauer Forschungsstelle für Sexualwissenschaft und Sexualpädagogik hatte das Umfrageinstitut Emnid mit der Befragung von über 2400 Deutschen beauftragt. Obwohl Konfessionslose kaum oder gar nicht von sexuellen Normen einer Glaubensgemeinschaft beeinflusst seien, hätten sie ähnliche Werthaltungen entwickelt wie konfessionell Gebundene.
Gravierende Unterschiede entdeckten die Forscher bei Anhängern anderer Religionen wie dem Islam. Beim Thema Homosexualität kennen die Gläubigen hier kein Pardon: Von Homosexuellen wird verlangt, dass sie ihre Neigung unterdrücken und "abtöten". Weigern sich die Homosexuellen, so sollen sie von der Gesellschaft isoliert werden. Mit dem Thema gleichgeschlechtliche Liebe tun sich aber selbst liberale Katholiken schwer, betonen die Forscher. Zwar sei nach deren Ansicht Homosexualität nicht unbedingt eine Sünde, aber "Identitätsstörung und Verirrung". (Thüringer Allgemeine, 11.1.01)

· (2957) Karlsruhe. Die Erhebung eines Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe, das auf den Einkünften beider Ehegatten beruht, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Zu diesem Urteil ist das Finanzgericht Baden-Württemberg in Karlsruhe gekommen. Eheleute hatten gegen die Festsetzung eines Kirchgeldes in Höhe von 1200 Mark geklagt(AZ: 9K131/00). Die Ehefrau ist Mitglied der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, während ihr Mann keiner steuerberechtigten Kirche angehört. Im Streitjahr 1998 erzielten beide Einkünfte und wurden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Bei der Berechnung des Kirchgeldes wurde nicht nur das Einkommen der Ehefrau, sondern auch dasjenige des erheblich besser verdienenden Mannes einbezogen. Damit lag das evangelische Kirchgeld um mehr als die Hälfte höher als die auf das Einkommen der Ehefrau entfallende evangelische Kirchensteuer.
Seit der Änderung des baden-württembergischen Kirchensteuergesetzes 1997 können die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften im Land ein sogenanntes "besonderes Kirchgeld" erheben. Erfasst werden Gemeindemitglieder in glaubensverschiedenen Ehen, deren Partner keiner kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehört - sofern das gemeinsam zu versteuernde Einkommen des Paars bei mehr als 54000 Mark liegt. (Stuttgarter Nachrichten, 8.11.00)

· (2958) Berlin. Einen besseren Schutz religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen vor Beschimpfungen möchte die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag erreichen. Ein Gesetzentwurf der Fraktion (14/4558) hat zum Ziel, eine einschlägige Vorschrift des Strafgesetzbuches (StGB, § 166) zu ändern. Nach dem Willen der Abgeordneten soll eine solche Beschimpfung künftig nicht erst dann strafbar sein, wenn sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Vielmehr soll bereits die Achtung des religiösen und weltanschaulichen Toleranzgebotes an sich und mittelbar hierdurch das religiöse Empfinden geschützt werden. Das Merkmal der Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören, müsse in der StGB-Vorschrift deshalb gestrichen werden. Um eine Kollision mit der im Grundgesetz verbrieften Meinungs- und Kunstfreiheit zu vermeiden, soll nach dem Willen der Union nicht schon jedes abfällige Werturteil als Beschimpfen eingestuft werden, sondern nur eine "durch Form und Inhalt besonders verletzende Äußerung der Missachtung".
Die CDU/CSU begründet ihre Initiative damit, die Norm im Strafgesetzbuch sei bislang in Rechtsprechung und Schrifttum in einer Weise ausgelegt worden, die den Schutz religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen nicht mehr hinreichend gewährleiste. Wie die Erfahrungen in der jüngeren Vergangenheit zeigten, nähmen die Angriffe insbesondere auf christliche Bekenntnisse an Schärfe und Intensität zu. Beispiele seien die "Heiligsprechung" eines Homosexuellen durch eine ehemalige Prostituierte im papstähnlichen Kleid bei einer Demonstration gegen den Papstbesuch in Berlin im Juni 1996 sowie Nacktaufnahmen auf einem Altar des Kölner Doms im Monat darauf. [Anm. MIZ: Die CDU/CSU-Fraktion unterschlägt in ihrer Pressemitteilung, dass der Fotograf, der die Nacktaufnahmen im Dom veranlasste, zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt wurde.]
Zahlreiche Spielfilme und Bühnenstücke ließen zunehmend jegliches Maß an Toleranz und Achtung vor der religiösen Überzeugung anderer vermissen, so die CDU/CSU weiter. Mit "Betroffenheit und Empörung" hätten viele Bürger und kirchliche Stellen auf derartige Angriffe reagiert und sich mit Strafanzeigen, Eingaben und Beschwerden an verantwortliche Stellen gewandt. Die zahlreichen Entscheidungen von Staatsanwaltschaften und Gerichten, mit denen eine Strafverfolgung mit der Begründung abgelehnt worden sei, der öffentliche Friede sei nicht gestört, stoße bei den Betroffenen zunehmend auf Unverständnis. (Pressedienst des Bundestages, 14.11.00)
Anm. MIZ: Mit der Gesetzesinitiative versucht die CDU/CSU-Fraktion das Rad der Geschichte hinter die Strafrechtsreform der Sechziger Jahre zurückzudrehen. Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten protestierte entschieden gegen diesen fundamentalistisch anmutenden Versuch, die demokratischen Veränderungen im Zuge der Studentenbewegung ungeschehen zu machen. In der Tat: Auf der politischen Tagesordnung sollte nicht die Verschärfung, sondern die seit Jahren anstehende, ersatzlose Streichung dieses unseligen Zensurparagraphen stehen!

· (2959) Düsseldorf/München. Da sich die Katholische Kirche aus der gesetzlichen Schwangerenberatung (mit Schein) verabschiedet hat, erhalten deren Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen ab Januar keine staatliche Förderung mehr. Dafür werden die Angebote von 'Donum Vitae', der katholischen Laien, anerkannt. Etwas anders sieht es in Bayern aus. Dort erhalten die Stellen zwar künftig keine Zuschüsse zu Personal- und Sachkosten mehr. Die kirchlichen Beratungsstellen werden aber auch in Zukunft staatliche Mittel aus der Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" erhalten, um mit direkten Zahlungen Schwangere in Not zu unterstützen. Unklar ist noch, wieviel Stiftungsmittel die Kirche künftig zur Verteilung bekommt. 1999 waren rund 35 Millionen Mark aus diesem Topf an bedürftige Mütter vergeben worden, davon wurde mit rund 16 Millionen knapp die Hälfte von den kirchlichen Beratungsstellen verteilt. Ein Teil dieser Mittel zumindest soll künftig zu den bayernweit 17 neuen Beratungsstellen der katholischen Laienorganisation 'Donum Vitae' umgeleitet werden.
Dass die katholischen Beratungsstellen weiterhin unterstützt werden, liegt an einem bösen Brief Kardinal Ratzingers, der Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) gewarnt hat, der kirchlichen Schwangerenberatung auf finanziellem Wege den Boden zu entziehen. Ohne diese "Wohltaten", nämlich die kirchliche Verteilung staatlicher Hilfsgelder, so wurde befürchtet, würden nur noch wenige Frauen zur kirchlichen Beratung kommen. [Vor allem, wenn sich herumspricht, dass es keine kirchlichen, sondern staatliche Hilfen sind, die sie erhalten. Denn diese Hilfen könnten sie schließlich auch an anderen Stellen bekommen.] Ratzinger forderte sogar - anders als die bayerischen Oberhirten - auch künftig Personal- und Sachkostenzuschüsse. Dabei hatte er vor einer schwerwiegenden Störung im Verhältnis von Staat und Kirche gewarnt. (Kirchensteuer.de, 13.11.00)

· (2960) Düsseldorf. Wegen des Aufrufs zum Mord an einem Gegenkalifen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den islamischen Fundamentalistenführer Metin Kaplan zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Staatsschutzsenat sah es nach mehr als neunmonatiger Verhandlungsdauer als erwiesen an, dass der selbsternannte "Kalif von Köln'' seine Anhänger im September 1996 zweimal "unmissverständlich'' zum Mord an seinem Berliner Rivalen Halil Ibrahim Sofu aufgefordert hatte. Sofu war im Mai 1997 von Unbekannten in Berlin-Wedding erschossen worden. Angesichts der Debatte um zunehmende Fremdenfeindlichkeit warnte der Vorsitzende Richter Ottmar Breidling vor Nachsicht gegenüber ausländischen Extremistengruppen. Auch der von Kaplan geleitete "Kalifatsstaat'' in Köln trüge dazu bei, "in wirren Köpfen eine extremistische Grundhaltung zu verfestigen''. Der Senat blieb mit seinem Urteil um fünf Monate unter dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft. (Stuttgarter Zeitung, 16.11.00)

· (2961) München. Die katholische Kirche darf sich auch künftig christlich nennen und auf Jesus von Nazareth berufen - das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden (Az.: 7 ZB 00.2659). Ein abtrünniger katholischer Priester hatte für den Gottessohn dessen "Persönlichkeitsschutz" eingeklagt. Angesichts der "blutigen Geschichte" der Kirche treibe diese mit der Bezeichnung christlich einen "Etikettenschwindel". Der Kläger sei nicht befugt, für Jesus Christus zu handeln, argumentierte der VGH. Ein "postmortales Persönlichkeitsrecht" stehe ihm entgegen seiner Auffassung "ersichtlich nicht zu". (Frankfurter Rundschau, 20.01.2001)

· (2962) Köln. Katholische Kindergärten in Köln sollen nur noch so viele Plätze anbieten, wie es getaufte Kinder bis drei Jahre im Einzugsbereich der Einrichtung gibt. Dies kritisiert der Zentralverband der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der katholischen Kirche (ZKD) in einem Protestbrief an Generalvikar Norbert Feldhoff. Zusammen mit anderen Organisationen und Vereinen von der Katholischen Arbeitnehmerbewegung KAB bis hin zur nicht-konfessionellen Kölner Eltern- und Kinder Selbsthilfe "Keks" fordert er die Kirche auf, von den Schließungsplänen Abschied zu nehmen. Unter anderem heißt es in der Stellungnahme: "In einer Zeit und Gesellschaft, die wesentlich von multikultureller und weltanschaulicher Offenheit geprägt sein sollte, müssen die katholischen Kindergärten ein Ort sein, wo Kinder unterschiedlicher Kultur, Rasse und Religion spielend lernen, dass man in dieser Gesellschaft gut zusammenleben kann." Laut ZKD sind bislang in Köln 61 Gruppen von den Schließungsplänen der Kirche betroffen. Allerdings seien erst in der Hälfte der Seelsorgebezirke die Sparauffordungen angekommen, so dass zu befürchten sei, dass insgesamt etwa 130 Gruppen bedroht seien. Das entspricht etwa 3000 Kindergartenplätzen. (Kölnische Rundschau, 14.11.00)

· (2963) München. Die Teilnahme am Sexualkundeunterricht ist Pflicht. Das Verwaltungsgericht München wies damit die Klage eines Vaters ab, der seine Kinder ausschließlich "im Sinne christlicher Wertvorstellungen" erziehen lassen will. Sexualkunde verletze die kindliche Unschuld, da sie Schamlosigkeit, Verhütungsmittel und Sex mit wechselnden Partnern bejahe. Das Gericht wies hingegen auf die Rechtsprechung der Obergerichte hin, wonach es bei Sexualkunde keine Abmeldemöglichkeit gebe (AZ: M 3 K 99.1892). (Süddeutsche Zeitung, 14.7.2000)

· (2964) Hamburg. Das bisher in Hamburg erschienene evangelische "Sonntagsblatt", früher als "Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt" bekannt, hat sein Erscheinen eingestellt, lebt aber dennoch weiter. Nachdem die Auflage der Wochenzeitung in den letzten Jahren von einst 143.000 auf unter 20.000 verkaufte Exemplare reduziert wurde, lehnte die Evangelische Kirche Deutschlands (EKD) die weitere Subventionierung mit jährlich neun Millionen Mark ab. Nun erscheint eine Nachfolge-Ausgabe unter dem Titel "Chrisma" einmal monatlich als kostenlose Beilage diverser Zeitungen, u.a. der Süddeutschen Zeitung. Die Auflage beträgt nun 1,3 Millionen, die Herstellungskosten tragen die Zeitungen selbst – und mithin deren Leser. (Süddeutsche Zeitung, u.a. 14.10.2000)

· (2965) Berlin. Trotz der Einbußen durch die Steuerreform wird das Kirchensteueraufkommen wachsen. Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die das Bundesfinanzministerium dem Evangelischen Arbeitskreis der CDU/CSU zukommen ließ. Danach werden die Kirchen im Jahre 2006 DM 20 Milliarden einnehmen gegenüber 17.29 Mrd. in diesem Jahr. Ohne das Steuersenkungsgesetz hätte der Zuwachs 3,34 Milliarden betragen. (Umwidmung von Kirchensteuern, Info 21; Zeitzeichen 11/2000)

· (2966) Karlsruhe. Die Zeugen Jehovas haben im Streit um ihre Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts einen Teilerfolg beim Bundesverfassungsgericht erzielt. Der zweite Senat kam zu der Auffassung, dass die Verfassungsbeschwerde der Zeugen Jehovas begründet sei, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Berlin der Religionsgemeinschaft die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts drei Jahre zuvor verweigert hatte, weil sie ihren Mitgliedern die Teilnahme an Wahlen verbiete und weil sie es an "Staatsloyalität" fehlen lasse.
Diese Begründung genügte dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts nicht. Von einer Religionsgemeinschaft könne und müsse zwar "Rechtstreue" verlangt werden, aber keine besondere "Loyalität" zum Staat - zumal das ein vager Begriff sei. Eine Religionsgemeinschaft dürfe den Staat, wie es die Zeugen Jehovas tun, sogar als "Bestandteil der Welt Satans" ansehen, wenn sie den Staat nur in ihrem tatsächlichen Verhalten akzeptiere. Was die "Enthaltsamkeit gegenüber staatlichen Wahlen" angehe, so sei dies noch keine gravierende Verletzung des Demokratieprinzips. Schließlich gebe es nach dem Grundgesetz keine Wahlpflicht, sondern nur die Erwartung einer Wahlteilnahme. Im Übrigen strebten die Zeugen Jehovas keine andere Staatsform als die Demokratie an. Sie verfolgten im Gegenteil einen "apolitischen Lebensentwurf". Man könne zwar bei einer Gesamtbetrachtung die Ablehnung staatlicher Wahlen berücksichtigen - für sich allein könne daraus nicht auf eine Gefährdung des Demokratieprinzips geschlossen werden.
Zugleich stellte Karlsruhe aber neue Hürden auf. Insbesondere wird es im weiteren Anerkennungsverfahren um die Kindererziehung und um austrittswillige Mitglieder gehen. Das Verfassungsgericht verlangt von einer Körperschaft, dass sie den staatlichen Schutz von Grundrechten gewährleistet. Bisher sei offen geblieben, ob die empfohlenen Erziehungspraktiken - im Erziehungsbuch "Stock und Rute" werden "ein paar feste Klapse" durchaus für wirksam erklärt - das Wohl der Kinder beeinträchtigen und ob Mitglieder mit Zwang oder anderen zu missbilligenden Mitteln in der Gemeinschaft festgehalten werden.
Allgemein verlangt Karlsruhe für die staatliche Anerkennung als Körperschaft in erster Linie "Rechtstreue" - schon wegen der damit verbundenen Privilegien und besonderen Machtmittel. Eine Körperschaft müsse gewährleisten: die Beachtung fundamentaler Verfassungsprinzipien wie Rechtsstaat und Demokratie, die Wahrung der Grundrechte Dritter und die Nichtgefährdung des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts. Das Ganze fordere von den Behörden und Gerichten eine "komplexe Prognose" und eine "typisierende Gesamtbetrachtung".
In einem Punkt legte sich der Zweite Senat fest: Die von der Verfassung geforderte "Gewähr der Dauer" einer Gemeinschaft sei bei den Zeugen Jehovas nicht zu bezweifeln. Zwar glaubten diese an ein bevorstehendes Ende der Welt und hätten bereits einige Male den Weltuntergang vorhergesagt. Aber zum einen habe das den Mitgliederbestand nicht beeinträchtigt, und zum anderen dürfe sie der religiös neutrale Staat nicht beim Wort nehmen. (Az: 2 BvR1500/97)
Der Prozessbevollmächtigte der Zeugen, Hermann Weber, sprach von einem "grundlegenden Urteil zum Staatskirchenrecht". Er zeigte sich optimistisch über eine künftige Anerkennung. Demgegenüber kündigte Wolf-Dietrich Patermann für den Berliner Wissenschaftssenat an, seine Behörde werde jetzt Fälle von Gewalt gegen Kinder und von Druck auf Austrittswillige vorlegen.(Süddeutche Zeitung, 20.12.00)

· (2967) Limburg. Der Limburger Bischof und seine Widersacher im Vatikan haben sich über das zukünftige Verfahren in der Schwangerschaftskonfliktberatung geeinigt. Theoretisch darf das Bistum Limburg im Unterschied zu den anderen 26 deutschen Bistümern mit einer Frist bis Jahresende weiterhin den umstrittenen Schein ausstellen, den Rat suchende Frauen bekanntermaßen für eine legale Abtreibung benötigen. Andererseits gilt das nur, solange die Frauen auf die Ausstellung eines Beratungsnachweises von sich aus verzichten.
Wie das? Bischof Kamphaus löst diese einmalige katholische Dialektik in seiner heutigen Erklärung ganz einfach auf: Das Bistum Limburg werde der Bitte des Papstes entsprechend die Präsenz der Kirche in der Beratung noch verstärken. Diese verstärkte beratende Präsenz kann aber nichts anderes bedeuten, als dass der Druck vom Bischof weg an die Hilfe suchenden Frauen weitergegeben wird.
Die sollen mit einer Schwindelpackung weiter bei der Stange gehalten werden. Das Beratungsgespräch in Limburg sieht demnach zukünftig, auf den Punkt gebracht, etwa so aus: Sie wollen abtreiben und einen Schein? Genau solche Frauen wollen wir erreichen! Den Schein können Sie auch haben, aber nur theoretisch! Sie sollten am besten darauf verzichten, dann können wir auch weiterhin mit päpstlicher Genehmigung theoretisch solche Scheine ausstellen...! Die Beraterinnen im Bistum Limburg müssen den Frauen also fortan ihren Wunsch ausreden, so will es der jetzige Kompromiss mit dem Papst und darum muss der Bischof auch nicht zurücktreten.
Ob das noch im Sinne der staatlichen Konfliktberatung ist, und die Beratungsstellen in Limburg mit Steuergeldern weiterfinanziert werden können, ist da nur eine Nebenfrage. Ob die neue Regelung der Glaubwürdigkeit der Kirche dient, werden zuerst die betroffenen Frauen entscheiden, die die verstärkte Präsenz der Kirche zu spüren bekommen. (Spiegel online, 22.01.01)

· (2968) Bonn. Der Kölner Kardinal Joachim Meisner fordert von den Katholiken den Verzicht auf künstliche Empfängnisverhütung. Die deutschen Bischöfe müssten die "Königsteiner Erklärung" von 1968 korrigieren, die den Gebrauch empfängnisverhütender Mittel für die Gläubigen "gewissermaßen legitimiert" habe, betont Meisner in einem Interview der Wochenzeitung Rheinischer Merkur. Diese Erklärung, die die Bischöfe als Reaktion auf die Enzyklika "Humanae Vitae" von Papst Paul VI. verabschiedet hatten, stehe "am Anfang einer Kausalkette", die "dem Leben nicht förderlich war", unterstreicht der Kölner Erzbischof. Meisner fordert zugleich eine neue Debatte über die Abtreibungsregelungen. Wenn Deutschland therapeutisches Klonen ablehne, könne man die Abtreibung auch nicht weiter "so leichtfertig regeln". (Frankfurter Rundschau, 10.01.01)

· (2969) Bonn/Hamburg. Deutschland soll voraussichtlich noch im Herbst einen Bibel-Fernsehkanal bekommen. Ein Sprecher der in Bonn gegründeten Bibel TV-Stiftung sagte, in dem über digitalen Satelliten ausgestrahlten Programm sollten vorwiegend Bibelfilme ausgestrahlt werden. Hinter dem Sender stehe der Bonner Verleger Norman Rentrop, der auch die Anteilsmehrheit halte. Entgegen einem Bericht der "Bild"-Zeitung wollen sich die evangelische und katholische Kirche in Deutschland allerdings nicht an dem Sender beteiligen. Das Blatt hatte gemeldet, dass neben Rentrop auch die großen Kirchen beteiligt seien. Dem widersprachen die Rundfunktbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Johanna Haberer, und ein Sprecher der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Haberer sagte der Nachrichtenagentur AFP, sie sehe das Projekt zwar "mit großer Sympathie". Die EKD habe aber eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen und beteilige sich grundsätzlich nicht an privatrechtlichen Programmen. (Kieler Nachrichten, 11.01.01)
Anm. MIZ: Man kann die großen Kirchen verstehen: Warum für etwas möglicherweise viel Geld bezahlen, was man es über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk doch umsonst bekommt...

· (2970) Berlin. Die Bundesvorsitzende der CDU Angela Merkel bekannte sich in ihrer Antwort auf ein Anschreiben der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) offen dazu, auch die Nichtchristen der christliche Auslegung von Ethik zu unterwerfen. Zwar lehnte sie ab, "durch den Einsatz moderner Intensivtherapie erlöschendes Leben unter Umständen sogar qualvoll und gegen den Willen des Kranken zu verlängern." Gleich danach schränkte sie aber ein: "Nach christlichem Verständnis ist uns das Leben von Gott zu eigener Verantwortung in die Hand gelegt worden. Eigenverantwortlichkeit bedeutet jedoch nicht, daß der Mensch willkürlich darüber verfügen kann und verfügen darf. Das Leben kann deshalb nie zur freien Disposition des Sterbenden stehen." Damit begründete sie ihre Ablehnung jeglicher aktiver Sterbehilfe: "Eine auch nur teilweise Legalisierung der aktiven Sterbehilfe könnte zu dem Schluß führen, der Mensch dürfe über menschliches Leben verfügen." (Schreiben an die DGHS vom 28.8.2000, dokumentiert in: Humanes Leben; Humanes Sterben, 4/2000)

· (2971) Berlin/Fulda. Abtreibungsgegner haben die Berufung der SPD-Sozialpolitikerin Ulla Schmidt zur neuen Bundesgesundheitsministerin scharf kritisiert. "In ihrer bisherigen parlamentarischen Arbeit hat Frau Schmidt wenig Sensibilität für Fragen des Lebensschutzes gezeigt", erklärte die Vorsitzende der "Aktion Lebensrecht für Alle" (AlfA), die Ärztin Claudia Kaminski (Fulda). So habe sich die Politikerin in der Debatte um die Neuregelung der Abtreibungsgesetzgebung Anfang der neunziger Jahre vehement für eine Fristenregelung eingesetzt. Da das Gesundheitsressort auch für das geplante Fortpflanzungsmedizingesetz verantwortlich sei, lasse die Berufung Schmidts das Schlimmste befürchten. "Nach den unglaublichen Äußerungen des neuen Staatsministers für Kultur, Julian Nida-Rümelin, ist diese Personalie ein weiterer Schlag gegen den Lebensschutz", so Kaminski. 
In einem Beitrag für den Berliner "Tagesspiegel" hatte der Minister Embryonen jegliche Menschenwürde abgesprochen. Die AlfA-Vorsitzende forderte den Bundestag zu erhöhter Wachsamkeit auf, da die Bundesregierung im Begriff stehe, den Grundkonsens der Demokraten aufzukündigen. An die Bundestagsabgeordneten appellierte Kaminski: "Lassen Sie nicht zu, dass das Lebensrecht Ungeborener weiter missachtet wird. Folgen Sie dem Auftrag des Grundgesetzes, das allen ein Recht auf Leben garantiert." (idea-online, 11.1.01)

 

Niederlande

· (2972) Den Haag. Ärzteorganisationen und Kirchen in Deutschland halten die Entscheidung der Niederlande für falsch, die aktive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich zu erlauben. Dies stehe "in krassem Widerspruch zu den ethischen Prinzipien des Arztberufes", sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe. Nach Ansicht der Evangelischen Kirche in Deutschland überschreiten die Niederlande Grenzen, "die aus christlicher Sicht nicht überschritten werden dürfen". Die Deutsche Bischofskonferenz nannte die niederländische Regelung "alarmierend für ganz Europa". Der Vatikan rief dazu auf, die Niederlande zu isolieren. (Rhein-Zeitung, 30.11.00)

 

Luxemburg

· (2973) Luxemburg. In Büros und an sonstigen Arbeitsplätzen in der Europäischen Union soll in Zukunft der Grundsatz der Gleichberechtigung gelten. Die europäischen Arbeits- und Sozialminister einigten sich in Luxemburg auf eine neue EU-Richtlinie, die Diskriminierungen aus Gründen der Weltanschauung oder der Religion, der sexuellen Orientierung, der Behinderung oder des Alters verhindern will. EU-Kommissarin Anna Diamantopoulou sprach von einem "historischen Augenblick". Die Einigung habe gezeigt, dass Europa nicht nur eine Union des Geldes sei, sondern auch eine Gemeinschaft der Werte. Für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht gilt eine Frist von drei Jahren.
Die Verhandlungen über die Richtlinie seien bis zum Schluss schwierig gewesen, sagte die Kommissarin. Umstritten war vor allem die Frage, wann eine Ungleichbehandlung aus religiösen Motiven gerechtfertigt ist. Der Vertreter der irischen Regierung hatte sich dafür eingesetzt, dass die Kirchen in ihren Schulen oder Krankenhäusern auch außerhalb des seelsorgerischen Personals darauf bestehen dürfen, nur Angehörige der eigenen Religion zu beschäftigen, zum Beispiel auch als Mathematiklehrer oder als Gärtner.
Die Luxemburger Einigung besagt, dass Ausnahmen zulässig sind, wenn es das "religiöse Ethos" der Einrichtung erfordert. Was das genau bedeutet, blieb unklar. EU-Kommissarin Diamantopoulou legte den Text der Richtlinie so aus, dass etwa ein Mathematiklehrer in einer katholischen Schule die Religion seines Arbeitgebers "respektieren", ihr aber nicht angehören müsse. Keine Ausnahmen gebe es bei der sexuellen Orientierung eines Mitarbeiters, sagte die Kommissarin. Das bedeute, dass etwa die katholische Kirche niemanden benachteiligen dürfe, nur weil er homosexuell ist. (Süddeutsche Zeitung, 19.10.00)

 

Österreich

· (2974) Salzburg. Nur "unter äußerst großem Druck" hatte der wegen Konzelebration (einer nach dem Kirchengesetz verbotenen konfessionellen Eucharistiefeier) in Ungnade gefallene Pfarrer Hausberger der Erklärung zugestimmt, die ihm Erzbischof Georg Eder im Zusammenhang mit der Suspendierung abgerungen hatte. Dies betonte der Geistliche bei der Klausurtagung des Priestervereines der Erzdiözese. Er habe mit seiner Konzelebration mit einem methodistischen Pfarrer gegen geltendes Kirchenrecht verstoßen, aber nicht die Liebe verletzt. Anders als in der Erklärung von ihm unterzeichnet, sehe er darin "für Glaube und Einheit der Kirche" keine Gefahr, "noch dazu wo uns die gemeinsame Eucharistiefeier mit allen christlichen Kirchen als Ziel vor Augen steht." Hausbergers Suspendierung wurde nach der verlangten Erklärung aufgehoben. (Salzburger Nachrichten, 10.1.01)

 

Schweiz

· (2975) Zürich. Der Vorschlag für die Neuordnung des Verhältnisses von Staat und Kirche von Justizdirektor Markus Notter bringt eine starke Entflechtung zwischen dem Staat und den von ihm anerkannten Kirchen, ohne dass ihr öffentlich-rechtlicher Charakter aufgehoben würde. Der Staat reduziert seinen gesetzgeberischen Zugriff auf die Kirchen auf ein Minimum; für die drei staatlich anerkannten Kirchen genügt ihm noch ein gemeinsames Kirchengesetz mit bloß 23 Paragrafen.
Vor allem soll das neue Kirchengesetz die Finanzierung der Kirchen auf eine neue Basis stellen. Zwar bleiben neben den Steuern der Mitglieder auch die Kirchensteuern der Unternehmen und die staatlichen Zuschüsse. Der Staat bezahlt aber nicht mehr auf Grund von historischen Ansprüchen der Kirchen, sondern für Leistungen, die im allgemeinen Interesse erbracht werden. Die gleiche Begründung gilt auch für die Kirchensteuern der Unternehmen, bei denen sogar explizit festgehalten wird, dass sie nicht für kultische Zwecke verwendet werden dürfen.
Die beiden großen Landeskirchen des Kantons, die evangelisch-reformierte und die römisch-katholische Kirche, zeigten sich in ihren ersten Stellungnahmen vorsichtig, jedoch ist ihre Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf gewiss, denn an dem Vorschlag für die Neuordnung des Verhältnisses von Staat und Kirche haben sie selbst mitgearbeitet.
Reformbedarf im Verhältnis zwischen Staat und Kirchen hatte sich vor fünf Jahren im Zusammenhang mit der - vom Volk abgelehnten - Initiative für die vollständige Trennung von Staat und Kirchen gezeigt. Die jetzige Vorlage nimmt die damaligen Anliegen auf. Insbesondere das Festhalten an der Kirchensteuer für juristische Personen dürfte allerdings Widerstand hervorrufen; die Steuer ist seit langem umstritten.
Ein Volksentscheid soll noch vor dem Frühling 2003 stattfinden. Wenn die Stimmberechtigten zustimmen, soll die Neuordnung Mitte 2006 in Kraft treten. (TagesAnzeiger, 13.1.01)

 

Großbritannien

· (2976) London. An einer renommierten Londoner Schule soll es zu sexuellen Misshandlungen von Schülern durch einen katholischen Priester gekommen sein. Die Lehranstalt wird auch von den beiden ältesten Söhne Tony Blairs besucht. Zwei Schüler riefen die Telefonseelsorge an. Polizei und Sozialdienste haben Ermittlungen eingeleitet. Sie hätten die Befürchtung geäußert, möglicherweise mit dem HIV- Virus infiziert zu sein. Der früher an der Schule tätige Priester David Martin war 1998 im Alter von 44 Jahren an Aids gestorben. (kurier, 5.12.00)

· (2977) London. Als erstes Land der Europäischen Union (EU) hat Großbritannien das Klonen von bis zu zwei Wochen alten Embryos für therapeutische Zwecke legalisiert. Nach einer kontroversen Diskussion, in der die Kirchenvertreter gegen die Entscheidung protestierten, stimmte auch das Oberhaus (House of Lords) einer entsprechenden Gesetzesänderung zu.
Das Klonen von Menschen zu "Zwecken der Reproduktion" soll auch künftig streng verboten bleiben. Die Lords setzten sich mit einer Mehrheit von 120 Stimmen auch über Bedenken hinweg, die hohe Kirchenvertreter in der zweiten Kammer geltend gemacht hatten. Anhänger der Klonforschung begrüßten die "weitsichtige" Entscheidung der Lords.
Die Lords hatten sich mit 212 gegen 92 Stimmen für die Forschung mit Stammzellen ausgesprochen. Zuvor hatten die im Oberhaus sitzenden Vertreter der anglikanischen und römisch-katholischen Kirche sowie Persönlichkeiten aus den Glaubensgemeinschaften von Juden und Moslems sich in einem gemeinsamen Appell für eine Verschiebung der Forschung ausgesprochen. Sie unterstützen damit einen von dem parteilosen Lord Alton eingebrachten Antrag, der jedoch abgelehnt wurde. (Walsroder Zeitung, 25.1.01)

 

Spanien

· (2978) Madrid. Nach einem Urteil des spanischen Verfassungsgerichtes darf sich die Vereinigungskirche (Mun-Sekte) in Spanien als religiöse Körperschaft registrieren lassen. Damit revidierten die Richter die Entscheidungen der unteren Gerichtsebene sowie der spanischen Regierung. Die von Kritikern als totalitär eingeschätzten Sekte um den koreanischen Religionsführer Sun Myung Mun war die Einschreibung seit 1973 untersagt. Sie soll in Spanien nur 200 Mitglieder umfassen. (Süddeutsche Zeitung, 1.3.01)

 

Italien

· (2979) Rom. Der Vatikan hat das seit kurzem im italienischen Handel befindliche Medikament Norvedo, eine "Pille danach", scharf verurteilt und Ärzte sowie Apotheker dazu aufgerufen, aus Gewissensgründen die Verbreitung dieses Präparats zu verhindern. Das kirchliche Nein ist in einer Erklärung der von Johannes Paul II. gegründeten Päpstlichen Akademie für das Leben enthalten. Die "Pille danach" sei nichts anderes als eine , "chemisch verursachte Abtreibung". Alle Personen, die zur Verbreitung des Medikamentes beitragen sowie die Frauen, die es einnehmen, laden dem Vatikan zufolge schwere moralische Schuld auf sich. Indirekt droht die vatikanische Erklärung diesem Personenkreis mit der Exkommunizierung.
Die Stellungnahme hat in Italien leidenschaftliche Auseinandersetzungen ausgelöst. Ein Großteil der Öffentlichkeit teilt die Auffassung der Kirche nicht oder hält die päpstliche Intervention sogar für eine "Attacke auf den laizistischen Staat". Nach Auffassung vieler von den Medien befragter Mediziner wirkt die Pille Norvedo wie ein Verhütungsmittel. Die Ministerin für soziale Solidarität, Livia Turco, betonte: Dies Medikament ,"ist nicht dasselbe wie die Pille RU 486, die nur in den USA verkauft wird und eine Abtreibung auslöst". (Badische Zeitung, 2.11.00)

· (2980) Rom. In Italien ist es künftig nicht mehr strafbar, die katholische Religion zu verunglimpfen. Das höchste Gericht des überwiegend katholischen Landes erklärte eine entsprechende strafrechtliche Bestimmung für ungesetzlich. Nach Auffassung des Verfassungsgerichts hatte das Strafgesetz das Prinzip der Religionsfreiheit und -gleichheit verletzt. Der italienische Staat sei säkular und müsse in Religionsfragen unparteiisch sein. Bislang konnten Schimpfkanonaden gegen den Katholizismus mit bis zu einem Jahr Haftstrafe geahndet werden. Zu Verurteilungen kam es aber nur äußerst selten. Schon 1983 hat der Katholizismus seine noch aus Italiens faschistischer Ära stammende offizielle Stellung als einzige Staatsreligion verloren. (Rheinpfalz, 21.11.00)

 

Vatikan

· (2981) Vatikanstadt. Der Vatikan hat die vom Bundestag beschlossene "Homo-Ehe" kritisiert. Solche Gesetze entstellten "das göttliche Projekt der Ehe". In einem Leitartikel der Vatikan-Zeitung "L'Osservatore Romano" schrieb der Moraltheologe Giano Convetti außerdem, derartige Gesetze beschädigten die Familie und hätten negative Auswirkungen auf Gesellschaft und künftige Generationen. Die katholische Kirche erachte die Familie als einen Eckpfeiler der Gesellschaft, schrieb Concetti in dem Artikel mit der Überschrift: "Es ist nicht hinnehmbar, eine 'moralische Verirrung' zu legalisieren". Es sei falsch, irgendeinen Ersatz für die Familie zu schaffen. (Spiegel online, 12.11.00)

 

Griechenland

· (2982) Athen. Der Athener Börse soll jetzt göttliche Hilfe zu einem neuen Aufschwung verhelfen: Das Oberhaupt der griechisch orthodoxen Kirche, Erzbischof Christodoulos, rief alle Gläubigen dazu auf, gemeinsam mit ihm für die "Rettung der Opfer des Index-Sturzes" zu beten. Das berichtete der griechische Rundfunk. Der Börsenindex in der griechischen Hauptstadt (XAA) war in den vergangenen Monaten von etwa 5.500 auf rund 3.000 Punkte gefallen. (Kurier, 29.01.01)

 

Türkei

· (2983) Ankara. In der Türkei hat ein Verbotsverfahren gegen die islamistische Tugendpartei begonnen. Generalstaatsanwalt Savas will die Hauptopposition des Landes verbieten. Er ist der Ansicht, sie sei eine Fortführung der 1998 verbotenen islamistischen Wohlfahrtspartei. (taz,13.12.00)

 

Polen

· (2984) Warschau. Ein polnischer Priester kritisierte in seiner Sonntagspredigt in Breslau die Harry Potter-Kinderbücher der britischen Bestseller-Autorin Joanne K. Rowling als "heidnisch". Wie die Zeitung "Gazeta Wyborcza" berichtete, sollten die Abenteuer des kleinen Zauberlehrlings nach Ansicht des Pfarrers der St.-Augustin-Gemeinde im südwestpolnischen Breslau von Kindern nicht gelesen werden. In seiner Sonntagspredigt sagte der Geistliche, die Romane gaukelten den Lesern vor, "die Welt würde von übernatürlichen Kräften regiert" und "alle Probleme könnten mit Magie gelöst werden". In den Geschichten würden "heidnische Praktiken" beschrieben, denen sich jeder Katholik widersetzen müsse. (Kurier, 6.2.01)

 

Nordamerika

USA

· (2985) Washington. Als unerhörtes Beispiel religiöser Diskriminierung hat die internationale Scientology-Organisation eine Vereinbarung zwischen der deutschen Bundesregierung und dem Software- Konzern Microsoft bezeichnet. Diese sieht die Möglichkeit vor, die von der Firma eines US- Scientologen hergestellte Funktion «Diskeeper» aus dem «Windows 2000»-Programm von Microsoft zu entfernen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) war aufgefordert worden, die Sicherheit von Windows 2000 und «Diskeeper» wegen des Scientology-Hintergrundes zu überprüfen. "Sollen nicht- katholische Amerikaner jetzt Mercedes-Autos boykottieren, weil sie von Katholiken in Stuttgart gebaut werden?" heißt es rhetorisch in der Scientology- Erklärung. (Remscheider GA, 7.11.00)

· (2986) New York. Im Sexualkundeunterricht an der Lane Technical High School bedienen sich beschäftigte Lehrkrafte recht fragwürdiger Lehrmethoden: Ein halbes Dutzend Schüler kauen Käsekräcker, spucken den zermalmten Brei in Wassergläser und vermischen die trübe Flüssigkeit. Lehrerin Griska Gray kommentiert: "Das passiert mit Körperflüssigkeiten beim Geschlechtsverkehr." Angewidert sind sich die Viertklässler einig: Sex muss etwas ziemlich Ekeliges sein, Enthaltsamkeit - wie von Mrs. Gray gepriesen - die einzig richtige Entscheidung.
"Just say no" (Sag einfach Nein) ist ein Slogan, den die Abstinenzbefürworter unter den Sexualerziehern von Anti-Drogen-Kampagnen übernommen haben. Enthaltsamkeit bis zur Ehe ist die Lektion, die an immer mehr amerikanischen Schulen gelehrt wird. Bereits 23 Prozent der Sekundarstufenlehrer geben an, ihren Schülern Abstinenz als einzig wirksame Methode zur Schwangerschaftsverhütung beizubringen. 1988 waren es noch zwei Prozent. Auch die Zahl der Elternverbände, Schulpolitiker und Mediziner, die "Just say no" unterstützen, nimmt stetig zu. Besonders seit konservative Republikaner in einem wenig wahrgenommenen Gesetzeszusatz des "Wellfare Reform Act" die ehemals 60 Millionen Dollar (etwa 120 Millionen Mark) staatliche Unterstützung für Sexualerziehung zur Enthaltsamkeit auf 437 Millionen Dollar (etwa 874 Millionen Mark) aufgestockt haben. Mit einer Ausschlussklausel: Programme, welche die Nutzung von Kondomen oder anderen Empfängnisverhütungsmitteln zur Vermeidung von Schwangerschaften, Geschlechtskrankheiten oder etwa Aids propagieren, erhalten keine Zuschüsse mehr aus diesem Topf.
"Wir stecken mitten in einem riesigen Kulturkampf", sagt Sarah S. Brown, Direktorin der Nationalen Kampagne zur Vermeidung von Teenagerschwangerschaften. "Hier geht es um Glaubensfragen, nicht um Wissenschaft." Drei Studien, welche die Enthaltsamkeitskampagnen evaluiert haben, seien zu dem Ergebnis gekommen, dass diese den Zeitpunkt der ersten sexuellen Erfahrungen amerikanischer Teenager keinesfalls hinauszögerten. Im Gegenteil: 1999 lag in den eher konservativen USA das Durchschnittsalter für das "erste Mal" bei 16 Jahren, in den eher als liberal geltenden Niederlanden dagegen erst bei siebzehneinhalb, wie das holländische Institut für Soziosexuelle Forschung herausfand. Außerdem gibt es in den USA im Vergleich zu anderen westlichen Industrieländern auch eine mehr als doppelt so hohe Rate von Teenagerschwangerschaften. (Welt, 4.1.01)

· (2987) Washington. Als "Säule der Moral und Stimme der Unterdrückten" haben Mitglieder des US-Senats und des Repräsentantenhauses Johannes Paul II. im Vatikan die höchste Ehrung des Parlaments in Washington, die Goldmedaille des Kongresses, überreicht. Die Delegation wurde vom republikanischen Abgeordneten Dennis Hastert angeführt, der derzeit "Speaker" im Repräsentantenhaus ist. Hastert begründete die Verleihung mit den historischen Verdiensten des Papstes im 20. Jahrhundert. Der Parlamentspräsident verlieh der Hoffnung Ausdruck, dass Johannes Paul II. auch im neuen Jahrhundert seinen Einfluss geltend machen werde.
Frühere Träger der nur selten verliehenen Medaille waren u.a. Winston Churchill, Mutter Teresa von Kalkutta und der evangelikale Prediger Billy Graham. In seiner Dankesrede an die Parlamentarier sagte Johannes Paul II., er nehme die Ehrung an als Zeichen dafür, dass die Gesetzgeber in den USA "die Wichtigkeit der Verteidigung der Menschenwürde ohne Kompromisse" respektieren. (Kurier, 10.01.01)

· (2988) Washington. US-Präsident George W. Bush will soziale Programme religiöser Gruppen mit Milliarden Dollar fördern. Nach Angaben der "New York Times" wollte Bush für den neuen Posten eines Koordinators für religiöse Programme den Universitätsprofessor John Dilulio ernennen. Der Plan, der ein zentrales Thema im Wahlkampf von Bush war, sieht vor, dass religiöse Gruppen soziale Dienste wie Gefängnisleitungen, Drogenberatung und Kinderbetreuung übernehmen. Sie würden dafür Steuergelder erhalten, um die verschiedene Gruppen aber konkurrieren müssten. Bush plant Treffen mit Vertretern mehrerer religiöser Gruppen, um seine Idee vorzustellen. Kritiker befürchten, dass damit die Trennung zwischen Staat und Kirche aufgehoben wird.
Bushs Pläne haben die Säkularisten in den USA in Rage gebracht. "Er denkt, er wäre gleichzeitig zum nationalen Pastor und zum Präsidenten gewählt worden", schimpft Barry Lynn von der Interessengruppe für die Trennung von Kirche und Staat. "Eine Kirche, die in einer Gemeinde einen Dienst aufbaut, hat durch und durch religiöse Ziele, und damit haben wir ein verheerendes Verfassungsproblem."
Darüber hinaus soll John Ashcroft, der Rechtsanwalt, Gospel-Sänger und erklärter Abtreibungsgegner neuer Justizminister werden. Er ist die umstrittenste Kabinettsentscheidung Bushs. Die Ashcroft-Gegner sehen in dem Senator aus Missouri die Inkarnation eines religiösen Fanatikers, der statt Gesetzen seine eigenen Überzeugungen durchpauken werde. Sie werfen ihm Rassismus und Vorurteile gegen Frauen und Homosexuelle vor. (Kurier, 29.01.01; NewsBote, 30.01.01)

 

Afrika

Nigeria

· (2989) Abuja. Seit Anfang 2000 herrscht in Zamfara, einem Bundesstaat im Norden der Republik Nigeria, islamisches Recht. Im Januar 2001 wurde ein 17-jähriges Mädchen wegen "vorehelichen Geschlechtsverkehrs" zu einer Strafe von 100 Peitschenhieben verurteilt. Das Mädchen, Bariya Ibrahima Magazu, war im März 2000 von drei Nachbarn vergewaltigt worden - dies der voreheliche Geschlechtsverkehr -, woraufhin sie schwanger wurde. Sie brachte im Dezember 2000 das Kind eines der Vergewaltiger zur Welt. Die während der Schwangerschaft Bariyas ausgesetzte Strafe wurde kurz nach der Entbindung vollzogen. Die Regierung in Abuja bestätigte den Vorfall; desgleichen weitere Strafen nach islamischem Recht: einem Dieb sei die Hand abgehackt worden, zahllose Frauen säßen im Gefängnis, weil sie sich auf der Straße mit Männern unterhalten hätten. (Süddeutsche Zeitung, 26.1.2001)

 

Kenia

· (2990) Iten. Zwei 15 und 17 Jahre alte Schwestern aus dem Distrikt Iten in Nordkenia sind von zu Hause geflohen, um der rituellen Beschneidung zu entgehen. Die beiden wurden von einer Menschenrechtsorganisation aufgenommen und klagten gegen ihren Vater. Ein Amtsrichter gab ihnen Recht und untersagte in diesem Falle die Genitalverstümmelung für alle Zukunft.
Es war das erste Mal, dass Kinder vor Gericht gegen die Eltern gewonnen hätten, sagt der Kenianer Samson Radeny von der US-Gesundheitsorganisation Path in Nairobi. Jedes Jahr in den Weihnachtsferien seien Hunderte von Mädchen in Kenia vor der sexuellen Verstümmelung auf der Flucht, sie retteten sich zu Verwandten, Kirchen oder in die Stadt. Die Mädchen wüßten genau, was wenige Monate nach dem schmerzhaften Ritual und einer Feier mit Geschenken auf sie warte, sagt Radeny: "Sie müssen die Schule verlassen und werden früh mit einem Mann verheiratet, den ihre Eltern ausgewählt haben." Beschneidung und Frühverheiratung im Alter von zwölf oder 13 Jahren sind gerade bei den Massai noch Tradition. Mehr und mehr begreifen die Mädchen aber, dass der Abbruch der Schulausbildung ihnen schadet. "Sie wissen, dass Bildung ihr Schlüssel zum Erfolg ist", sagt Radeny. (Frankfurter Rundschau, 16.12.00)

 

Kongo

· (2991) Brazzaville. Beim Versuch, wie Jesus über das Wasser zu laufen, ist ein Prediger im Fluss Kongo ertrunken. Wie das staatliche Radio der Republik Kongo berichtet, war der 42-jährige selbsternannte Prophet "Azarias" vor seiner Gemeinde ins Wasser gestiegen und nach fünf Schritten von einem Strudel mitgerissen worden. Seinen Ertrinkenskampf missverstanden die ekstatisch singenden Gläubigen als segnende Gesten. (ARD-Videotext, 13.12.00)

 

Asien

Thailand

· (2992) Bangkok. Thailands Mönche bringen mit Sexskandalen und ausschweifendem Lebensstil den Buddhismus in Verruf. Als 30 Mönche des Wat Tha Chang wie üblich mit ihren Bettelschalen auszogen, um Lebensmittel bei den Bewohnern des nahegelegenen Dorfes zu sammeln, gab es statt Almosen Prügel. Im zu 95 Prozent buddhistischen Thailand grenzen die Schläge für die Bettelmönche an eine Revolution. Anlass des Aufruhrs: Thammathorn Wanchai, der Abt des Klosters, war ein paar Tage zuvor ertappt worden, als er die Nacht mit zwei Damen in einem Privathaus in Bangkok verbrachte. In einer Offiziersuniform und mit Perücke getarnt ließ Wanchai sich in seiner Mercedes-Limousine zu feuchtfröhlichen Festen in Karaokebars chauffieren. Bei einer Durchsuchung seiner "Liebeslaube" in Bangkok fanden die Behörden zu allem Überfluss nicht nur Kondome und Reizunterwäsche, sondern auch pornographisches Material. Zu den 227 Eiden, die Wanchai vor Amtsantritt ablegte, gehörte aber der Schwur, intimem Kontakt zu Frauen zu entsagen - und auch dem Alkohol.
Die "Sexeskapaden", so eine Tageszeitung in der Hauptstadt Bangkok, des 43-jährigen Mönchs versetzten Thailand in helle Aufregung. Denn kaum eine Woche zuvor hatte bereits Phra Pativetviset, der wichtigste Abt in Bangkok, sein Amt niederlegen müssen. Er war während einer Razzia um Haaresbreite der Festnahme in einem zweifelhaften Etablissement entkommen.
Die beiden Sexskandale fügen sich in eine Reihe von Affären des thailändischen Klerus. Vor einigen Jahren fiel ein Mönch auf, der tote Säuglinge siedete, weil das so gewonnene Öl angeblich magische Kräfte verlieh. Ein anderer Glaubensbruder wurde der Nekrophilie in den Leichenkammern seines Klosters überführt. Erst im September brüstete sich ein weiterer Mönch in einer Zeitung mit einer seltenen Sammlung von 60 teuren Mercedes-Oldies.
Dieser leichtfertige Umgang mit dem Geld erzürnt die Thais: Für viele Gläubige gehören beim "Wai Phra", dem Opfer für ein Kloster, auch Geldspenden zur Routine. Traditionell zählt diese Investition in den Glauben als eine Art "Versicherung für die Zukunft". Die Tageszeitung "The Nation" fürchtet nun angesichts der "Symbole der Dekadenz" um den Bestand des Buddhismus: "Der Niedergang scheint unaufhaltsam." (WAZ, 7.11.00)